AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Kunde!

Um die Zusammenarbeit angenehm, effizient und vor allem konfliktfrei zu gestalten, haben wir uns erlaubt, Ihnen in der Folge einige Richtlinien und Abwicklungsmodalitäten zusammenzustellen, die sich seit geraumer Zeit bestens bei und mit unseren Kunden bewährt haben.

Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll jedoch als Basis für weiterführende persönliche Gespräche und damit einer erfolgreichen Kooperation dienen.

Wir freuen uns, dass Sie uns kennen lernen wollen!

Kalkulationen

Unsere Preise richten sich prinzipiell nach den Empfehlungen der österreichischen Wirtschaftskammer geltend für die Bereiche PR/Werbung/Eventmanagment. Etwaige Sonderregelungen werden individuell mit dem jeweiligen Kunden vereinbart und sind nicht bindend für andere Veranstaltungen bzw. Auftraggeber.

Die Honorarrichtlinien werden in angemessenen zeitlichen Intervallen auf ihre Übereinstimmungen mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen überprüft. um sie auf die neuesten, jeweils aktuellen Branchenusancen abzustimmen.

Briefing/Erstkontakt

Das erste Gespräch zur Festlegung der Zielparameter sowie begleitender Projektinformationen und -daten ist in der Regel KOSTENLOS! Das trifft insbesondere dann zu, wenn der prospektive Auftraggeber – Sie, werter Kunde in spe – im Rahmen einer Eigenpräsentation von Trauerfeier.tv unser Know-How, realisierte Projekte, interne Mitarbeiter bzw. unsere externen Kooperationspartner (z.B. Technik und Deko Teams) kennenlernen möchte, worüber wir uns sehr freuen würden.

Angebot

Bestimmt werden Sie verstehen, dass die auf Basis eines entsprechenden Beratungsgespräches durch den Auftraggebers erstellten Ideen- bzw. Realisierungskonzepte bereits honorarpflichtig sind. Um der Aufgabenstellung entsprechend Lösungsmodelle zu entwickeln sind in der Regel Basisarbeiten und Recherchen verbunden, die Zeit und Geld kosten. Dafür Bandbreiten festzulegen ist schwierig, so haben wir uns entschlossen, Leistung bzw. Arbeitszeit entsprechende Honorare anzuwenden, welche bei Auftragserteilung den Gesamtkosten gutgeschrieben werden!! Wir denken Ihren damit ein faires und transparentes Angebotskalkulationsystem unterbreitet zu haben. Details hierzu bitten wir Sie in einem persönlichen Gespräch mit uns abzuklären.

Fremdkosten

Fremdkosten, die im Rahmen der Planung bzw. Durchführung von Veranstaltungen entstehen, werden unter Aufschlag des Zeit- und Organisationsaufwandes weiterverrechnet.

AKM

Verantwortlich für den Erwerb der Aufführungsbewilligung und die Zahlung des tariflichen Aufführungsentgeltes ist immer der Veranstalter und nicht etwa die engagierten Musiker/Vorführenden/DJs. Als Veranstalter gilt, wer aus der Aufführung direkt oder indirekt Nutzen zieht, wer der Öffentlichkeit und den Behörden gegenüber als Veranstalter auftritt.

Fotos

Grundsätzlich sind die Bilder für die Erstellung einer Slideshow (Lebensrückblick) vom Auftraggeber über den zugesendeten Link digital zu übermitteln. In besonderen Fällen übernehmen wir auch das Scannen bzw. Digitalisieren und bearbeiten der Bilder. Dazu werden die Bilder vom Kunden in unsere Büroräumlichkeiten gebracht oder im Briefkasten deponiert. Für das Bearbeitung der Bilder verrechnen wir € 0,50.- / gescanntem Bild. Die Fotos werden von uns nicht per Post zurück geschickt! Es ist erforderlich, die Bilder  binnen 4 Wochen persönlich und nach Terminvereinbarung vom Büro wieder abzuholen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Bilder.

Copyrights

Das Urheber und Nutzungsrecht an allen von Trauerfeier.tv erstellten Ideen-Skizzen, Vorschlägen, Beschreibungen, Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen im vollen Umfang und Inhalt unabhängig vom Wortlaut verbleibt bei Trauerfeier.tv – auch dann, wenn für die Präsentation ein Honorar bezahlt wurde. Die Übertragung der Nutzungsrechte bedarf ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung – die auch die Höhe der Copyright-Kosten einschließt (das Urheberecht ist NICHT übertragbar!).

Die Weitergabe der Werke, im Ganzen oder in Teilen, sowie eine Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstiger Verwertung der präsentierten Vorschläge, Ideen bzw. Lösungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Trauerfeier.tv nicht zulässig und wird bei Notwendigkeit gerichtlich verfolgt!

Zahlungsvereinbarungen

Trauerfeier.tv behält sich vor, je nach Auftrag bzw. Auftragsvolumen insbesondere zur Absicherung von Vorfinanzierungen von (Fremd) Leistungen Vorauszahlungen zu fordern. Je nach Veranstaltungstyp, Eventbudget, Fremdkostenanteil und Projektfortschritt gilt eine Vorauszahlung bis zu 90% des Auftragsvolumen als üblich.

Da die Leistungserbringung mit der Realisierung der Veranstaltung/Events zu 100 Prozent abgeschlossen ist, sind Rechnungen stets prompt ohne Abzug, unmittelbar nach Rechnungslegung fällig.

Verabschiedungsfeiern dauern in der Regel bis zu 30 Minuten. Bei einer Überschreitung von mehr als 15 Minuten, können rückwirkend für jede begonnene halbe Stunde € 120.- zzgl. MWSt. zusätzlich verrechnet werden.

Storno

Sollte die Veranstaltung und/oder Teile daraus (bestellte Leistungen, Technikelemente, etc.) seitens des Auftraggebers storniert werden, so ergeben sich folgende bindende Stornovereinbarungen:

Storno bis 3 Wochen vor dem Event 0% der Auftragssumme Storno bis 2 Wochen vor dem Event 33% der Auftragssumme Storno bis 1 Wochen vor dem Event 66% der Auftragssumme Storno 5 Tage vor bis zum Event Tag 100% der Auftragssumme

Diesbezügliche anderslautende Sondervereinbarungen müssen beiderseits bei Vertragsschließung schriftlich fixiert werden!
Gerichtsstand Wien